GUTACHTEN-
ARTEN
VERSTEHEN.
Nicht jede Bewertungsform passt zu jedem Zweck. Hier finden Sie eine sachliche Einordnung aller gängigen Gutachtenarten.
Verkehrswertgutachten
Das formale Gutachten nach ImmoWertV. Rechtssicher und anerkannt bei Gerichten, Finanzämtern und Behörden. Der Goldstandard für alle Fälle, in denen Dritte beteiligt sind.
Wann geeignet
Nicht nötig bei reiner Kauf-/Verkaufsberatung ohne Drittbeteiligung.
Kurzgutachten
Eine komprimierte Bewertung mit den wesentlichen Eckdaten. Weniger formal als ein Verkehrswertgutachten, aber fachlich fundiert. Geeignet für einvernehmliche Situationen.
Wann geeignet
Nicht geeignet für Gericht, Finanzamt oder behördliche Nachweise.
Marktwertreport
Fokussierte Markteinschätzung auf Basis von Vergleichswerten, Lage und Zustand. Ideal für schnelle Kauf- oder Verkaufsentscheidungen ohne formalen Überbau.
Wann geeignet
Nicht geeignet für steuerliche oder gerichtliche Zwecke.
Beleihungswertgutachten
Bewertung nach der Beleihungswertermittlungsverordnung (BelWertV). Wird von Banken als Sicherheitsgrundlage bei der Kreditvergabe anerkannt.
Wann geeignet
Nicht identisch mit dem Verkehrswert – der Beleihungswert liegt i.d.R. unter dem Marktwert.
Restnutzungsdauergutachten
Bestimmt die verbleibende wirtschaftliche Nutzungsdauer eines Gebäudes. Relevant für die steuerliche Abschreibung (AfA) bei vermieteten Immobilien.
Wann geeignet
Nur für Gebäude mit abweichender Restnutzungsdauer vom pauschalen AfA-Satz sinnvoll.
Kaufpreisaufteilung
Trennt den Kaufpreis in Grund und Boden sowie Gebäudeanteil. Entscheidend für die Höhe der steuerlichen Abschreibung bei Kapitalanlegern.
Wann geeignet
Die BMF-Arbeitshilfe des Finanzamts ist oft nachteilig – ein eigenes Gutachten kann günstiger ausfallen.
Mietwertgutachten
Ermittelt die marktübliche Miete für eine Immobilie. Relevant bei Mieterhöhungen, Mietstreitigkeiten oder zur Prüfung der ortsüblichen Vergleichsmiete.
Wann geeignet
Nicht zu verwechseln mit einem Verkehrswertgutachten, das den Sachwert ermittelt.
Grundsteuergutachten
Prüft den vom Finanzamt festgesetzten Grundsteuerwert. Wenn der amtliche Wert zu hoch angesetzt ist, kann ein Gutachten zur Korrektur herangezogen werden.
Wann geeignet
Nur sinnvoll, wenn begründeter Verdacht besteht, dass der amtliche Wert deutlich über dem Marktwert liegt.
WELCHES GUTACHTEN
FÜR WELCHEN ANLASS?
Eine schnelle Übersicht, welche Gutachtenart typischerweise zu welchem Anlass passt.
Verkauf / Kauf
Empfehlung
Marktwertreport / Kurzgutachten
Realistische Preiseinschätzung für Verhandlungen, schnell verfügbar
Erbschaft
Empfehlung
Verkehrswertgutachten
Finanzamt verlangt Nachweis nach §198 BewG, Erbengemeinschaft braucht neutrale Basis
Scheidung
Empfehlung
Verkehrswertgutachten
Zugewinnausgleich erfordert gerichtsfesten, objektiven Wert
Schenkung
Empfehlung
Verkehrswertgutachten
Schenkungsteuer: Nachweis eines niedrigeren Werts gegenüber dem Finanzamt
Finanzierung
Empfehlung
Beleihungswertgutachten
Bank benötigt Sicherheitsbewertung nach BelWertV
Unternehmen
Empfehlung
Verkehrswertgutachten
Einlage/Entnahme, Gesellschafterwechsel, Bilanzierung
HÄUFIGE FRAGEN.
Antworten zu den häufigsten Fragen rund um Gutachtenarten.
ORIENTIERUNG
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