Anlass: Schenkung

WERTE
WEITERGEBEN.
STEUERN SPAREN.

Eine Schenkung zu Lebzeiten ist klug – wenn der Wert stimmt. Vermeiden Sie zu hohe Steuerzahlungen durch eine realistische Bewertung.

Das Finanzamt schätzt oft zu hoch

Bei Schenkungen ermittelt das Finanzamt den Wert pauschal ('Bedarfsbewertung'). Dieser Wert liegt oft über dem tatsächlichen Marktwert, was zu unnötig hohen Steuern führt. Mit einem unabhängigen Gutachten nach §198 BewG können Sie einen niedrigeren Wert nachweisen ('Öffnungsklausel') und bares Geld sparen.

Ihr Szenario

Typische Schenkungsfälle

Ob an Kinder, Partner oder Dritte: Wir zeigen Ihnen, worauf Sie achten müssen.

Schenkung an Kinder

Eltern können alle 10 Jahre 400.000 € steuerfrei an jedes Kind verschenken. Ein Gutachten stellt sicher, dass der Immobilienwert diesen Freibetrag nicht versehentlich sprengt.

Empfehlung Verkehrswertgutachten

Steuer sparen (§198 BewG)

Der Bescheid vom Finanzamt ist da und der Wert zu hoch? Wehren Sie sich mit dem 'Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts'. Das spart oft Zehntausende Euro Steuer.

Empfehlung Verkehrswertgutachten (Zwingend)

Nießbrauch vorbehalten

Sie verschenken das Haus, wollen aber darin wohnen bleiben oder die Miete kassieren? Der Wert dieses Nießbrauchs mindert die Schenkungsteuer enorm. Wir berechnen ihn exakt.

Empfehlung Verkehrswertgutachten

Lebenslanges Wohnrecht

Ähnlich wie Nießbrauch, aber ohne Recht auf Vermietung. Auch das Wohnrecht mindert den Wert der Immobilie erheblich und muss steuerlich korrekt angesetzt werden.

Empfehlung Verkehrswertgutachten

Gemischte Schenkung

Das Kind zahlt einen Kaufpreis, der aber bewusst unter dem Marktwert liegt. Die Differenz ist eine Schenkung. Damit das Finanzamt das akzeptiert, muss der 'echte' Wert belegt sein.

Empfehlung Verkehrswertgutachten

STEUERN
SPAREN?

Zahlen Sie nicht zu viel. Wir prüfen, ob der Wertansatz des Finanzamts zu hoch ist.