Anlass: Schenkung

SCHENKUNG.
IMMOBILIE.
WERTE SICHERN.

Immobilien richtig bewerten, Steuer einordnen, spätere Streitpunkte vermeiden.

Bei einer Immobilienschenkung geht es selten nur um Großzügigkeit. In der Praxis stehen fast immer zwei Themen im Vordergrund:

  • Steuern und Bewertung (Schenkungsteuer / Finanzamt)
  • Fairness und spätere Konflikte (z. B. innerhalb der Familie, unter Geschwistern, bei späterer Erbauseinandersetzung)

Der entscheidende Punkt: Sie brauchen einen Wert, der zum Zweck passt -- eine „gefühlte Zahl" führt hier schnell zu Problemen.

Stichtag: Schenkung = Zeitpunkt der Zuwendung

Für steuerliche Zwecke ist bei einer Schenkung grundsätzlich der Zeitpunkt der Ausführung der Zuwendung maßgeblich (also der Zeitpunkt, zu dem die Schenkung rechtlich/wirtschaftlich wirksam wird).

Praktisch heißt das: Ein Wert „von heute" kann passen -- aber er muss zum tatsächlichen Stichtag der Schenkung passen. Werte aus anderen Marktphasen helfen nicht.

Wenn zwischen Einigung, notarieller Beurkundung und tatsächlichem Übergang Zeit vergeht, sollte klar dokumentiert werden, welcher Zeitpunkt als Stichtag gelten soll.

Warum der Wert bei einer Schenkung so entscheidend ist

Bei einer Immobilienschenkung stehen fast immer zwei Themen im Vordergrund: Steuern und Bewertung gegenüber dem Finanzamt -- und Fairness innerhalb der Familie. Ob Schenkungsteuer, spätere Erbauseinandersetzung oder einfach eine dokumentierte Grundlage: Eine falsche oder fehlende Bewertung kann teuer werden.

Die Bewertung des Finanzamts erfolgt häufig standardisiert. Besonderheiten wie Wohnrecht/Nießbrauch, gravierende Mängel oder eingeschränkte Vermietbarkeit werden dabei nicht immer realitätsnah abgebildet.

Ihre Ausgangslage

Typische Situationen

  • Eltern übertragen eine Immobilie an ein Kind (klassische vorweggenommene Erbfolge).
  • Schenkung mit Vorbehaltsnießbrauch oder Wohnrecht.
  • Schenkung gegen Gegenleistung (z. B. Übernahme eines Darlehens, Pflege-/Unterhaltsleistungen) -- oft als gemischte Schenkung.
  • Es gibt mehrere Kinder und es soll fair dokumentiert werden.
  • Das Finanzamt setzt einen Wert an, der aus Sicht der Beteiligten zu hoch ist.
Häufig gestellt

Typische Fragen

  • Welcher Wert ist für die Schenkungsteuer relevant?

  • Wie wirken sich Wohnrecht oder Nießbrauch auf den Wert aus?

  • Reicht eine Orientierung oder brauchen wir einen belastbaren Nachweis?

  • Wie vermeiden wir späteren Streit in der Familie?

Begriffe

Verkehrswert und steuerliche Bewertung

Verkehrswert (Marktwert)

Gesetzlich definiert (§ 194 BauGB) und beschreibt den Marktwert zum Stichtag unter üblichen Bedingungen.

Steuerliche Bewertung (BewG)

Das Finanzamt ermittelt häufig zunächst selbst einen Wert nach den Regeln des Bewertungsgesetzes.

Steuerliche Werte und „gefühlte Marktpreise" können auseinanderlaufen. Entscheidend ist, ob der angesetzte Wert sachgerecht ist -- und ob ein niedrigerer Wert nachweisbar ist.

§ 198 BewG: Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts

Die Öffnungsklausel

Für Schenkungsteuer gilt -- genau wie bei der Erbschaftsteuer -- der zentrale Hebel: § 198 BewG ermöglicht den Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts, wenn der vom Finanzamt angesetzte Wert die tatsächlichen Verhältnisse zum Stichtag nicht realistisch abbildet.

In der Praxis spielt dieser Nachweis vor allem dann eine Rolle, wenn besondere wertmindernde Faktoren vorliegen, die in standardisierten Ansätzen nicht sauber erfasst werden.

Wann ist § 198 BewG besonders relevant?

Typisch sind Fälle mit Besonderheiten, zum Beispiel:

  • Vorbehaltsnießbrauch oder Wohnrecht
  • Erhebliche Mängel / Modernisierungsstau oder gravierende Bauschäden
  • Spezialimmobilien oder schwer vergleichbare Objekte
  • Leerstand / eingeschränkte Vermietbarkeit
  • Belastungen und Rechte/Lasten (z. B. Dienstbarkeiten)
  • Gemischte Schenkung (Gegenleistungen, Darlehensübernahme)
Orientierung

WELCHE BEWERTUNG
FÜR WELCHEN ZWECK?

Die passende Bewertungsform hängt davon ab, wofür Sie den Wert brauchen.

Innerhalb der Familie

Orientierung + Fairness

Wenn die Beteiligten grundsätzlich einig sind und es darum geht, die Schenkung nachvollziehbar zu dokumentieren: häufig Kurzgutachten.

Empfehlung Kurzgutachten

Schenkungsteuer / Finanzamt

Nachweisbedarf

Wenn der Finanzamtswert hoch erscheint oder ein belastbarer Nachweis gebraucht wird: in der Regel Verkehrswertgutachten (stichtagsbezogen, sauber dokumentiert).

Empfehlung Verkehrswertgutachten

Sonderkonstellationen

Nießbrauch, Wohnrecht, Rechte/Lasten

Wenn die Konstellation komplex ist, steigt der Bedarf an belastbarer Begründung: häufig Verkehrswertgutachten (oder zumindest sehr saubere, dokumentierte Herleitung).

Empfehlung Verkehrswertgutachten
Achtung

Häufige Denkfehler

Ein paar Klassiker, die bei Schenkungen immer wieder vorkommen:

  • Man nimmt einen „Daumenwert" aus dem Internet und glaubt, das reiche für Steuer und Familie.
  • Wohnrecht/Nießbrauch werden unterschätzt oder gar nicht berücksichtigt.
  • Der Stichtag wird übersehen.
  • Man dokumentiert die Bewertungsgrundlage nicht -- und wundert sich später über Streit.
Schnellübersicht

Kurzentscheidung

Sie brauchen eine nachvollziehbare Basis für eine einvernehmliche Familienlösung:

Kurzgutachten

Es geht um Schenkungsteuer und der Finanzamtswert erscheint zu hoch:

§ 198 BewG mitdenken → häufig Verkehrswertgutachten

Es gibt Nießbrauch/Wohnrecht oder andere Besonderheiten:

Eher Verkehrswertgutachten

FAQ

Häufige Fragen bei Schenkungen

Maßgeblich ist grundsätzlich der Zeitpunkt, zu dem die Schenkung rechtlich/wirtschaftlich wirksam wird. Werte sollten genau zu diesem Stichtag passen.

Ja, häufig setzt das Finanzamt zunächst einen Wert nach dem Bewertungsgesetz an. Ob dieser Wert sachgerecht ist, hängt stark von Objekt und Besonderheiten ab.

Ja -- § 198 BewG ist der zentrale Anknüpfungspunkt. In der Praxis braucht es dafür meist einen belastbaren, stichtagsbezogenen Nachweis.

Solche Nutzungsrechte beeinflussen den Wert erheblich. Sie sollten fachlich sauber berücksichtigt und nachvollziehbar dokumentiert werden.

Mini-Glossar

Verkehrswert (Marktwert)

Gesetzlich definierter Marktwert nach § 194 BauGB.

Gemeiner Wert

Steuerlicher Wertbegriff; im Kern marktwertorientiert, aber im steuerlichen Rahmen nachzuweisen.

Stichtag

Datum, auf das sich die Bewertung bezieht.

SCHENKUNG
RICHTIG BEWERTEN.

Vermeiden Sie zu hohe Steuern und späteren Streit. Lassen Sie uns den Wert sauber einordnen.

Diese Seite dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung bzw. gutachterliche Prüfung im Einzelfall.